Erklä­rung zur Bar­rie­re­frei­heit

Die­se Erklä­rung zur Bar­rie­re­frei­heit gilt für die unter www.splendid-internet.de ver­öf­fent­lich­te Web­site der Sple­ndid Inter­net GmbH.

Unser Ange­bot rich­tet sich aus­schließ­lich an Geschäfts­kun­den. Daher sind wir nicht dazu ver­pflich­tet, die Vor­ga­ben aus dem Bar­rie­re­frei­heits­ge­setz (BFSG) ein­zu­hal­ten. Gleich­wohl ist uns Bar­rie­re­frei­heit ein wich­ti­ges Anlie­gen. Wir sind daher bemüht, die­se Web­site im Ein­klang mit den Bestim­mun­gen des BFSG sowie der Bar­rie­re­frei­en-Infor­ma­ti­ons­tech­nik-Ver­ord­nung (BITV 2.0) zur Umset­zung der Richt­li­nie (EU) 2016/2102 bar­rie­re­frei zugäng­lich zu machen.

Stand der Ver­ein­bar­keit mit den Anfor­de­run­gen

Die Anfor­de­run­gen der Bar­rie­re­frei­heit erge­ben sich aus §§ 3 Absät­ze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0.

Die Über­prü­fung der Ein­hal­tung der Anfor­de­run­gen beruht auf einer im Zeit­raum vom 2. bis 6. Juni 2025 durch­ge­führ­ten Selbst­be­wer­tung. Nach den Ergeb­nis­sen der Über­prü­fung ist die Web­site mit den zuvor genann­ten Anfor­de­run­gen wegen der fol­gen­den Unver­ein­bar­kei­ten teil­wei­se ver­ein­bar.

Die nach­ste­hend auf­ge­führ­ten Inhal­te sind aus fol­gen­den Grün­den nicht bar­rie­re­frei:

  • Die aktu­el­le Posi­ti­on des Fokus ist für die Bedie­nung per Tas­ta­tur bei eini­gen Ele­men­ten noch nicht deut­lich genug im Sin­ne der Anfor­de­rung 2.4.7 WCAG 2.1.
  • Ver­link­te PDF-Datei­en sind zum Teil nicht voll­stän­dig bar­rie­re­frei bedien­bar im Sin­ne der Anfor­de­run­gen der WCAG 2.1.

Im Rah­men der Über­ar­bei­tung der Web­site sol­len bis Ende 2025 die noch aus­ste­hen­den Anfor­de­run­gen erfüllt sein.

Datum der Erstel­lung bzw. der letz­ten Aktua­li­sie­rung der Erklä­rung

Die­se Erklä­rung wur­de am 11. Juni 2025 erstellt und zuletzt am 24. Juni 2025 aktua­li­siert.

Bar­rie­ren mel­den: Bit­te spre­chen Sie uns an

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